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Förderverein Ev. Gymnasium Hermannswerder mit Internat
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Mitglied im lsfb, Landesverband Schulischer Fördervereine
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"Wir sind in einer Schulzeit angelangt, in der die Schulleitung nicht nur gute Lehre und Pädagogik, sondern auch hervorragendes Management betreiben muss, um einen guten Lehr- und Lernraum für alle Beteiligten zu öffnen. Fördervereine sind dabei schnelle Hilfe, Inspiration und gebündeltes Know How." (katja hintze, lsfb)

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Spenden statt Steuern“ ist durchaus eine Intention, die der Staat mit genau diesen Abschreibungsmöglichkeiten gemeint hat. So wird eine präzise Förderarbeit möglich, die auch ein Ausdruck dafür ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger für ihr Umfeld engagieren - ganz im Sinne einer funktionierenden Zivilgesellschaft, die nicht alles dem Staat überlässt!

Für den Förderverein – und damit die Schule – sind einerseits Beiträge und Spenden wichtig, andererseits aber auch die vielgliedrigen Kenntnisse aus der beruflichen Welt der Eltern. So suchen wir beispielsweise Unterstützung in der Ansprache von Unternehmen, Verbindungen in Kultur und Wissenschaft, Kontakte im Bereich Sport und wir könnten gut grafische Hilfe brauchen. Kreativität und Phantasie sind Eckpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit – davon können wir nicht genug kriegen!

Da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, sind Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar.
Wenn Sie den Förderverein des Ev. Gymnasiums Hermannswerder mit Internat e.V. mit bis zu 200 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Der Verwendungszweck sollte die Angabe „Spende“ oder „Mitgliedsbeitrag“ enthalten. Für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV Download
 

Das Spendenkonto teilt Ihnen den Vorstand gerne mit. Kontakt

Im Namen der Schüler: Herzlichen Dank!

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Ev. Gymnasium Hermannswerder

Rundbrief an Mitglieder und Freunde des Fördervereins:

Rundbrief September 2011

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